Vorsorgeauftrag

Mit dem Vorsorgeauftrag regelt eine urteilsfähige Person, wer die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann, wenn besagte Person infolge Unfall, schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird. Dadurch können zum Beispiel nahestehende Personen oder Fachstellen beauftragt und ermächtigt werden.

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