Urkundsperson

Urkundspersonen sind alle staatlichen und freiberuflichen Personen, welche eine Beurkundungstätigkeit ausüben dürfen. Dazu müssen die jeweilgen Personen im kantonalen Register der Urkundpersonen eingetrgen sein.

Im Kanton Aargau sind dies regelmässig die freiberuflichen Notare. Daneben gibt es noch vereinzelte urkundsberechtigte Gemeindeschreiber.
 

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