Scheidung auf Klage

Können sich die Ehegatten über die Nebenfolgen der Scheidung nicht einigen, dann ist die Scheidung mittels Klage einzuleiten.

Ist ein Ehegatte mit der Scheidung nicht einverstanden, kann er sich während zwei Jahren ab Aufnahme des Getrenntlebens der Scheidung widersetzen. Nach Ablauf der zwei Jahre hat der scheidungswillige Ehegatte einen unbedingten Anspruch, geschieden zu werden.

In Ausnahmefällen, nämlich wenn die Weiterführung der Ehe einem Ehegatten nicht mehr zugemutet werden kann, ist eine Scheidung gegen den Willen des anderen Ehepartners schon vor Ablauf der zweijährigen Trennungszeit möglich. Dies müssen jedoch sehr gravierende Umstände sein (etwa Begehung eines schweren Verbrechens, Misshandlungen des Ehepartners etc.). Die Gerichte legen diesbezüglich sehr strenge Massstäbe an.

Bei der Scheidung auf Klage entscheidet das Gericht über sämtliche Nebenfolgen der Scheidung. Es handelt sich um ein streitiges Gerichtsverfahren, bei dem sich die Ehepartner als Kontrahenten gegenüberstehen.

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