Kommanditgesellschaft (KommG)

Die Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere natürliche Personen, die Komplementäre sind und gegenüber den Gesellschaftsgläubigern subsidiär unbeschränkt und solidarisch haften, sowie die Kommanditäre sind und beschränkt haften, sich zum Zwecke zusammenfinden, unter einer gemeinsamen Firma ein Handels-, ein Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben.

Legaldefinition (Art. 594 Abs. 1 OR): „Eine Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere Personen sich zum Zwecke vereinigen, ein Handels-, ein Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe unter einer gemeinsamen Firma in der Weise zu betreiben, dass wenigstens ein Mitglied unbeschränkt, eines oder mehrere aber als Kommanditäre nur bis zum Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage, der Kommanditsumme, haften.“

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