Kauf

Unter einem Kaufvertrag versteht man den Austausch einer Sache gegen Geld. Der Kauf ist das wichtigste Umsatzgeschäft. Entsprechend gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen. In Art. 184 OR werden die Pflichten der Vertragsparteien umschrieben. Danach ist die Verkäuferin verpflichtet, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis zu bezahlen

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