Erbteilungsklage

Das Gesetz geht davon aus, dass die Erben den Nachlass selber regeln und sich über die Teilung des Nachlasses untereinander verständigen, sei es durch reale Teilung oder durch Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages. Die Ausführung der Teilung bedarf der Zustimmung aller Erben. Wenn diese sich über die Teilung nicht einigen können, kann jeder von ihnen zu beliebiger Zeit die Teilung verlangen, gegebenenfalls auch durch gerichtliche Klage (Erbteilungsklage).

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