Akzessionsprinzip

Sind Sachen durch feste Verbindung Bestandteil eines Grundstückes geworden, so wird der Eigentümer des Grundstückes auch Eigentümer der mit dem Grundstück verbundenen Sachen.

Beispielsweise wird der Grundeigentümer automatisch Eigentümer eines auf seinem Grundstück errichteten Gebäudes, da dieses fest mit dem Grundstück verbunden ist.

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