Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person mit eigener Firma (eigenem Namen) und einem im Voraus festgelegten Gesellschaftskapital, das in Teilsummen (Aktien) aufgeteilt ist. Die Grundlage ist in den Statuten festgelegt. Die Entstehung einer Aktiengesellschaft braucht ein formelles, notarielles Gründungsverfahren und des Eintrages ins Handelsregister. Das Mindestkapital beträgt CHF 100‘000, wobei mindestens 20% des Nennwertes jeder Aktie, auf jeden Fall mindestens CHF 50‘000, liberiert (einbezahlt) werden müssen. Dies ist auch in Form von Sacheinlagen möglich. Die Aktiengesellschaft hat als juristische Person eine eigene Rechtsfähigkeit und haftet ausschliesslich mit ihrem Gesellschaftsvermögen (Aktienkapital) Die Organe der Gesellschaft sind die Generalversammlung (GV) als oberstes Organ, der Verwaltungsrat (VR) als leitendes Organ und die Revisionsstelle als Kontrollorgan. Sofern die Statuten oder das Organisationsreglement nichts anderes regeln, steht die Vertretungsbefugnis jedem Mitglied des Verwaltungsrates einzeln zu. Der Verwaltungsrat kann die Vertretung einem oder mehreren Mitgliedern (Delegierte) oder Dritten (Direktoren).

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