aberratio ictus

Als aberratio ictus wird der nur bei Erfolgsdelikten mögliche Fall bezeichnet, wenn die Wirkung einer Tat bei einem anderen Menschen oder Objekt eintreten als bei dem, gegen welchen oder welches sich die Handlung richtet. Bei deren Vornahme befindet sich der Täter also in keinem Irrtum mit Bezug auf den gegenwärtigen Sachverhalt, sondern höchstens mit Bezug auf den künftigen Kausalverlauf.

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