Patientenverfügung

Für den Fall, dass eine Person urteilsunfähig wird, kann selbige in der Patientenverfügung festlegen, mit welchen medizinischen Massnahmen sie einverstanden ist und welche sie ablehnt. Ebenfalls kann sie darin eine Person bezeichnen, die in ihrem Namen über medizinische Massnahmen entscheiden soll.

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