Besuchs- und Ferienrecht

Derjenige Elternteil, der die elterliche Sorge nicht zugeteilt erhält, hat in der Regel einen Anspruch auf regelmässigen Kontakt mit den Kindern (Besuchs- und Ferienrecht). Dieser Anspruch stellt gleichzeitig eine Pflicht dar. Hat ein Elternteil das Besuchsrecht wiederholt nicht ausgeübt, kann ihm dieses Recht wieder entzogen werden.

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