Beschwerde

Im Zivilprozess ist die Beschwerde das subsidiäre Rechtsmittel und demnach nur anzuwenden, wenn die Berufung aufgrund eines untauglichen Anfechtungsobjektes nicht zugelassen ist. Die Überprüfungsbefugnis ist im Gegensatz zur Berufung eingeschränkt, da neben der Rüge der unrichtigen Rechtsanwendung nur eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts rügbar ist.

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