Absolute Rechte
Absolute Rechte gelten gegenüber jedermann. Der Berechtigte kann sich gegen jede Störung durch einen Dritten zur Wehr setzen. Dazu gehören: dingliche Rechte, Persönlichkeitsrechte und Immaterialgüterrechte.
Absolute Rechte gelten gegenüber jedermann. Der Berechtigte kann sich gegen jede Störung durch einen Dritten zur Wehr setzen. Dazu gehören: dingliche Rechte, Persönlichkeitsrechte und Immaterialgüterrechte.